Zollbestimmungen Einfuhrbestimmungen Einreisebestimmungen Norwegen
Bringen Sie bei Ihrer Einreise Devisen oder Waren mit, sind Sie verpflichtet, diese bei der Zollstelle anzumelden. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmeregelungen. Die wichtigsten sind nachstehend aufgeführt.
Roter oder grüner Ausgang bei der Einreise nach Norwegen?
Führen Sie Waren oder Zahlungsmittel mit sich, die Sie bei der Zollbehörde anmelden müssen, müssen Sie einen bemannten Grenzübergang nutzen. An den meisten bemannten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang.
Wenn Sie den ROTEN Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Gehen Sie durch den GRÜNEN Ausgang, wenn Sie nur zoll- und steuerfreie Waren mit sich führen und keine Waren, bei denen eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und fragen einen Zollbeamten.
Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn
- Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Freigrenzen mit sich führen
- Sie die Waren nicht verkaufen möchten, sondern nur zum persönlichen Gebrauch verwenden möchten
- nur Zahlungsmittel mit sich führen, die einen Wert von 25.000 NOK nicht überschreiten
- Sie die Waren persönlich am Körper oder im Reisegepäck mit sich führen, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können.
Wenn ein Gepäckstück fehlt und erst später eintreffen wird, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.
Devisen
Die Einführung von Barmitteln, die einen Wert von 25.000 NOK überschreiten, muss bei der Zollbehörde angemeldet werden. Die Anmeldepflicht gilt für norwegische und ausländische Barmittel und andere Zahlungsmittel wie beispielsweise Reisechecks und Geschenkgutscheine.
Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen eines Formulars bei der Zollstelle. Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig. Bei unterlassener Anmeldung wird eine Gebühr von 20% auf den gesamten Betrag fällig.
Regeln zur Zoll- und Abgabenfreiheit (Wertgrenzen)
Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von 6000 NOK zoll- und abgabenfrei einführen. Bei kürzerem Aufenthalt: 3000 NOK.
Die Einfuhr der Freimenge für alkoholische Getränke und Tabakwaren ist nur dann zulässig, wenn dokumentiert werden kann, dass die Steuern in einem anderen EWR-Staat entrichtet wurden. Das heißt, dass Sie Alkohol und Tabak nicht zoll- und abgabenfrei einkaufen können, wenn Sie Norwegen für weniger als 24 Stunden verlassen haben.
Die Wertgrenze von 6000/3000 NOK ist die Summe aller Waren, die Sie eingekauft haben, einschließlich der Waren aus der Freimenge.
Zoll- und abgabenfreie Quote
Innerhalb der Wertgrenze von 6 000 nkr bzw. 3 000 nkr (siehe oben) können Sie folgende Waren zoll- und abgabenfrei einführen. Die Quote ist pro Person:
Warenbezeichnung | Höchstmenge |
---|---|
Spirituosen über 22 und bis 60 Vol.-% | 1 Liter |
Wein über 2,5 und bis 22 Vol.-% | 1,5 Liter |
Bier über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier) oder Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-% | 2 Liter |
Zigaretten und andere Tabakwaren (z. B. Snus und Kautabak) | 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren |
Zigarettenpapier | 200 Blatt |
Umwandlungsregeln für Alkohol und Tabak:
- Die Freimenge für Spirituosen kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden.
- Die Freimenge für Wein kann in Bier, Alcopop oder Cidre im Verhältnis 1:1 umgewandelt werden.
- Wein sowie Bier, Alcopop und Cidre können nicht in Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt umgewandelt werden.
- Die Freimenge für Tabakwaren kann in 1,5 Liter Wein bzw. Bier, Alcopop oder Cidre umgewandelt werden.
- Es kann nur die gesamte Tabakmenge in Alkohol umgewandelt werden.
- Alkohol kann nicht in Tabak umgewandelt werden.
Beispiele für erlaubte Kombinationen: mit Tabakwaren
Beispiel 1: Spirituosen + Wein + Bier + Tabakwaren
1 l Spirituosen + 1,5 l Wein (2 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l) + 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier
Beispiele 2: Wein + Bier + Tabakwaren
3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l) + 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier
Beispiele 3: Bier + Tabakwaren
5 l Bier (15 x 0,33 l) + 200 Zigaretten oder 250 g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blatt Zigarettenpapier
Beispiele für erlaubte Kombinationen: ohne Tabakwaren
Beispiele 1: Spirituosen + Wein + Bier
1 l Spirituosen + 3 l Wein (4 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
Beispiele 2: Wein + Bier
4,5 l Wein (6 Flaschen) + 2 l Bier (6 x 0,33 l)
Beispiele 3: Bier
6,5 l Bier (19 x 0,33 l)
Altersgrenzen
Bier, Wein oder Tabak dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Alkoholika mit über 22 % Alkoholgehalt dürfen nur von Personen über 20 Jahren eingeführt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und Süßigkeiten zoll- und abgabenfrei einführen.
Fleischwaren und Milchprodukte
Sie dürfen insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen. Ohne Gesundheitszertifikat dürfen folgende Waren nicht aus Ländern außerhalb des EWR eingeführt werden: Fleisch, Fleischprodukte, Milch, Käse und andere Milchprodukte.
Vereinfachte Verzollung für Privatpersonen
Zusätzlich zur Freimenge können Sie bis zu 27 Liter Bier oder Wein, vier Liter Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 Gramm Tabak oder Snus/Kautabak für den Eigenbedarf verzollt einführen. Sie können diese Waren über die App der norwegischen Zollbehörde (KvoteAppen), oder an einem unserer Verzollungsautomaten verzollen. Alternativ müssen Sie den roten Ausgang nehmen.
Für die Einfuhr größerer Alkoholmengen gelten die üblichen Steuersätze.
Warenbezeichnung | Höchstmenge | Steuersatz |
Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchsten 4,7 Vol.-% | Insgesamt 27 Liter | 20 nkr pro Liter / 7 nkr pro 0,33 Liter |
Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger als 15 Vol.-% Alkohol (z. B. Wein) | 60 nkr pro Liter / 45 nkr pro Flasche | |
Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol (z. B. Likörwein) | 115 nkr pro Liter / 85 nkr pro Flasche | |
Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und weniger als 60 Vol.-% Alkohol (z. B. Spirituosen) | 4 Liter | 325 nkr pro Liter / 230 nkr pro Flasche |
Rauchtabak | Insgesamt 500 g | 290 nkr pro 100 g |
Snus und Kautabak | 120 nkr pro 100 g | |
Zigarren und Zigarillos | 290 nkr pro 100 g | |
Zigaretten | 400 St. | 290 nkr pro 100 St. |
Zigarettenpapier und -hülsen | 400 St. | 5 nkr pro 100 Blatt/Hülsen |
Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten
- Drogen, Giftstoffe und Arzneimittel (Medikamente in kleineren Mengen für den persönlichen Bedarf sind erlaubt)
- Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Vol-% Alkohol
- Waffen und Munition
- Feuerwerkskörper
- Kartoffeln
- Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
- Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
- Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse von Staaten außerhalb des EWR
Einfuhr von Tieren
Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Lebensmittelsicherheit, www.mattilsynet.no.
Im Ausland registrierte Kraftfahrzeuge
Für die Benutzung von Kfz, die im Ausland registriert sind, gelten gesonderte Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden sehr streng bestraft. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Finanzbehörde.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fischereiministeriums, www.fiskeridir.no.
In eigener Sache
Sollten sie mit der Fähre übersetzen, dann müssen sie sich rechtzeitig entscheiden, in welche Zone sie nach dem verlassen der Fähre einfahren. Viel Zeit bleibt Ihnen nicht. Sollten Sie ein schlechtes Gewissen haben, dann fahren Sie besser in die rote Zone ein. Ich bin zwar noch nie kontrolliert worden, aber passieren kann das natürlich immer.
Beachten Sie bitte immer alle Einfuhrbestimmungen, Einreisebestimmungen und Zollbestimmungen, damit ihr Urlaub von Beginn an ein schöner Urlaub wird.
Die norwegischen Zöllner sind auch nicht immer unbedingt die freundlichsten. Wer den Kick braucht, fährt selbstverständlich in die grüne Zone. Ich wünsche viel Glück!
Quelle: www.toll.no